BUNDESREGIERUNG gefährdet niederbayerische KRANKENHÄUSER durch kurzsichtige SPARPOLITIK

Die in dieser Woche von Union und SPD beschlossenen Kürzungen in Höhe von zwei Milliarden Euro im Gesundheitssektor durch das sogenannte „kleine Sparpaket“ der Bundesregierung stößt auf massive Kritik von Expert*innen, Krankenkassen und Klinikträgern.

„Die Bundesregierung hält weiterhin daran fest, den Großteil der Einsparungen, 1,8 Milliarden Euro, zu Lasten der Krankenhäuser gehen zu lassen. Die Bundesregierung setzt mit diesem Sparpaket die Existenz zahlreicher Krankenhäuser aufs Spiel – gerade im ländlichen Raum, wo jede Klinik zählt“, kritisiert die Bundestagsabgeordnete Marlene Schönberger (Bündnis 90/Die Grünen).

„Das ist verantwortungslos gegenüber Patient*innen und Beschäftigten“, so die Grünen-Abgeordnete weiter. „Die Brandbriefe, die mich aus niederbayerischen Kliniken erreichen, zeigen: Hier soll auf Kosten der Versorgungssicherheit an der Substanz gespart werden. Die Kommunen hier in Niederbayern leisten Unglaubliches, um ihre Krankenhäuser finanziell gut auszustatten. Dass die Bundesregierung ihnen nun so in den Rücken fällt, ist unfassbar.“

Und die Einsparungen erfüllen noch nicht einmal das verfolgte Ziel, so Schönberger weiter: „Gesundheitsministerin Warken wollte mit ihrem Sparkurs die Krankenkassenbeiträge stabil halten. Doch nun haben die Krankenkassen selbst in einer Anhörung im Bundestag betont, dass selbst mit den Kürzungen Beitragserhöhungen auf über drei Prozent ab 2026 unvermeidbar seien.“

Besonders problematisch ist die gleichzeitige Verschiebung der Krankenhausreform, die eigentlich Planungs- und Investitionssicherheit schaffen sollte. „Die Bundesregierung handelt hier völlig unverantwortlich‘“, so Schönberger. „Wir brauchen eine sofortige Kurskorrektur: Die Reform muss priorisiert, die Sparmaßnahmen sozialverträglich gestaltet und die Kommunen als Träger von Kliniken endlich entlastet werden. Gesundheitsversorgung ist kein Sparposten – sie ist staatliche Daseinsfürsorge.“

Foto: Schönberger priv.

 

 

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